messpflicht

Wenn was unklar ist oder nicht so funktioniert wie ihr gern hättet.
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Freeliner
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Re: messpflicht

Beitrag von Freeliner »

wasserrenner hat geschrieben:Ganz ehrlich:Wenn ich soviel tricksen muß um irgendwelche Werte einzuhalten,dann lass ich einen Gutachter kommen und egal welche Firma da drauf steht,kann sich ihren Billigofen abholen.
Dann mach das mal ;)
Viel Spaß und vorallem viel Glück ;)

Schreib Walnöfer an und erklär ihnen wie ein Naturzug Holzvergaser zu bauen ist :!:
(natürlich so, dass er auch an den unterschiedlichsten Kaminen, Hydraulik, Holzarten
und vorallem Nutzer immer gleich mit top Werten funktioniert)

Und wer meint, dass wenn die Messung bei Inbetriebnahme ok ist, auch alle anderen Feuerungen danach so sind,
der täuscht sich :!: ....das ist Holz mit Naturzug ohne Lamdaregelung und nicht im Laborbetrieb :!:
wasserrenner
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Re: messpflicht

Beitrag von wasserrenner »

Nun ja,mitllerweile weiß ich ja das du nichts auf Wallnöfer Produkte kommen läßt.
Wie dem auch sei,wenn der Ofen nicht das kann was im Datenblatt steht,ist das eine Produktmangelhaftung und dieser kann zurückgegeben werden.Das gilt auch für Wallnöfer Produkte.

Warum soll ich Wallnöfer anschreiben?Gibt es doch gar keinen Grund dazu.Entweder sie bringen einwandfreie Produkte auf den Markt oder nicht,ist doch ganz einfach.

Natürlich sind nach der Inbetriebnahme nicht alle Werte okay,aber der Betreiber weiß zumindest das es diese bei der Inbetriebnahme waren,somit liegt dann wohl ein Bedienungsfehler vor.Damit wäre die Firma Wallnöfer auf der sicheren Seite und der Wallthermbesitzer doch auch.

Ja und ich erwarte das der Wallthermbesitzer in Schleswig-Holstein genauso gute Werte hat wie der in Thüringen,Bayern,.....
Oberfranke
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Re: messpflicht

Beitrag von Oberfranke »

@wasserrenner

Jetz muss ich hier als ehemaliger Leda-Ofen Nutzer dir mal sagen dass der Walli nicht nur sehr viel besser verarbeitet ist als andere Öfen am Markt, sondern auch die bei weiten besseren Abgas- und Leistungswerte liefert.
Glaub mir, bei anderen Öfen darfst du froh sein wenn sie nicht messpflichtig sind (hab ich bei meinem Leda damals schon im Schlot gesehen was der Schornsteinfeger rausgeholt hat)
Wenn du nun der Meinung bist dass er zu teuer ist dann schau dir mal an was anständige Grundöfen kosten. Da kannst du sogar noch mehr Geld wie für den Walli loswerden und hast weniger Wirkungsgrad.
Auch dass man beim Walli die Sekundärluft dem Holz anpassen muss ist kein Mangel, es ist noch nichtmal solange her da hast bei den Buderus Kesseln noch die Blende wechseln müssen je nachdem ob du Nadelholz oder Hartholz schüren wolltest. Und beim Walli kannst du das ja auch ändern.

Grundsätzlich kann ich dir folgende Tipps geben:
- Weich/Nadelholz möglichst klein spalten
- Nach Möglichkeit etwas Hartholz am besten Birke zum anfeuern besorgen. Mit Birke bekommt man am besten schnell ein gutes Glutbett. Wir schüren auch sehr viel Nadelholz, aber zum anfeuern nehmen wir Hartholz. Ist der Walli erstmal durchgewärmt und läuft dann frisst er alles egal welche Größe und Qualität.
- Sekundärluft dem Holz anpassen. Der Walli hat keine Lambda Regelung und das ist auch nie versprochen worden. Die Grenzwerte in Sachen CO scheint er zwischen 7 bis 13% Restsauerstoff ohne Probleme einzuhalten. Und nein das bedarf keiner Trickserei, bei der ersten Messung unseres Wallis war ich nichtmal anwesend. Du kannst davon ausgehen dass wenn dein unterer Brennraum gut glüht du innerhalb der 7-13% O² liegst. Wenn er nicht richtig läuft dann merkst du das.
- Staubmessung: Hier sei gesagt das das laut meinem Schornsteinfeger sehr Holzabhängig ist. Es kann dir passieren dass du einen Baum erwischt der im Laufe seines Lebens einfach gewissen Schadstoffen ausgesetzt war und die Messung damit nicht zu schaffen ist. Holz ist nun mal kein Normprodukt. Ich habe daher bei der dritten Messung das selbe Holz genommen wie bei der zweiten weil ich wusste dass Staub damit passte.
- Lass dir gesagt sein, der Walli bringt seine versprochenen Werte auch in der Praxis, ich bin selbst daran interessiert dass er sie bringt und bei den Messungen lief er unter den Bedingungen wie wir ihn betreiben. Mein Schornsteinfeger misst die Holzvergaser sogar lieber mit Nadelholz weil er meint da gibts seltener Probleme, dass ich Buche für die Messung hernehme hat den Grund dass ich weiß dass der besagte Baum die Staubwerte erfüllt, ich heb mir von dem Holz auch noch was fürs nächste mal auf, will doch nicht riskieren dass eine Messung in die Hose geht und ich noch eine zahlen muss.
gmwt
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Re: messpflicht

Beitrag von gmwt »

Oberfranke hat geschrieben:@wasserrenner
- Sekundärluft dem Holz anpassen. Der Walli hat keine Lambda Regelung und das ist auch nie versprochen worden. Die Grenzwerte in Sachen CO scheint er zwischen 7 bis 13% Restsauerstoff ohne Probleme einzuhalten. [...] Du kannst davon ausgehen dass wenn dein unterer Brennraum gut glüht du innerhalb der 7-13% O² liegst. Wenn er nicht richtig läuft dann merkst du das.
Das Problem ist ja nicht, dass er gar nicht richtig funktionieren würde. Sondern die Schwierigkeit, ohne Messgeräte einzuschätzen, was gerade abgeht.

Aussagen wie "der untere Brennraum glüht gut" und "nicht richtig - dann merkst du das" sind nunmal leider hochgradig subjektiv. Wenn man wie ich noch nie einen anderen Walltherm im Betrieb gesehen hat, sondern immer nur den eigenen, fehlt einfach der Bewerungsmaßstab:
Wieviel glühen ist denn "gut"?
Was ist "nicht richtig" laufen?

Natürlich lernt man schnell es grob einzuschätzen (etwa: stotternde Vergaserflamme = definitiv nicht gut!). Aber die Feinheiten? Die sich anscheinend erst in den Messwerten zeigen, dort aber deutlich?

Man könnte mal Videos und Foto austauschen, aber ich fürchte, da wird der Maßstab von der Belichtungssteuerung der Kameras kaputtgemacht. Kann man mit einer Wärmebildkamera vielleicht irgendwas Sinnvolles messen? Könnte mir eine ausleihen, aber ich fürchte, durch die IR-Verglasung hindurch wird das auch nichts.

Eine elektronische Regelung will ich persönlich übrigens gar nicht haben, da die ja vermutlich mit irgendeinem dröhnenden Gebläse verbunden wäre. Ich finde es vielmehr sehr charmant, das der Walli so "low-tech" ist, wie er ist.
Oberfranke
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Re: messpflicht

Beitrag von Oberfranke »

Servus,

Möchte dich da etwas beruhigen, diese von mir aufgezählte Spanne von 7 bis 13% Restsauerstoff die bei mir schon nachweislich gemessen wurde und die Werte eingehalten wurden, ist quasie schon eine sehr weite Spanne.
Kann mich an die Anfänge erinnern da hat er subjektiv nicht arg geglüht, das waren die ca. 13% damals. Und jetzt mit um die 8% geht eben ordentlich die Post ab. 7% hab ich bei der Messung auch gesehen. 8% waren es eben im Viertelstundenschnitt. Was ich sagen will ist eigentlich dass so wie Wallnöfer euch den Ofen liefert, dieser auch funktioniert. Die untere Scheibe als Bewertungsmaßstab reicht vollkommen aus.
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Re: messpflicht

Beitrag von JAU »

gmwt hat geschrieben:Kann man mit einer Wärmebildkamera vielleicht irgendwas Sinnvolles messen?
Hab ich etwas Zweifel.

Das Ergebnis einer Wärmebildkamera (und IR-Thermometer!) ist sehr stark von der Art der Oberfläche abhängig. Gelegentlich muss ich Schaltschränke kontrollieren, da kam's schon vor das ich meine eigene Abstrahlung '"gemessen" habe. Hab da auch schon Messfehler bis zu 20K entdeckt (mit Kontaktthermometer gegen geprüft).

Mit der Kamera drauf zu halten ist also nur die eine Hälfte, man muss die Anzeigen auch bewerten können. Ich selbst schließe mich da aus, meine (dünne) Erfahrung beschränkt sich auf den Temperaturbereich von 20-70°C.


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Re: messpflicht

Beitrag von JAU »

wasserrenner hat geschrieben:Wie dem auch sei,wenn der Ofen nicht das kann was im Datenblatt steht,ist das eine Produktmangelhaftung und dieser kann zurückgegeben werden.
Ich fürchte du bringst da was durcheinander.

https://europa.eu/youreurope/business/s ... dex_de.htm
Dabei ist nicht ausschlaggebend, ob Ihre Produkte gebrauchstauglich sind, sondern ob sie den berechtigten Sicherheitserwartungen Ihrer Kunden entsprechen.
Das der Ofen die Grenzwerte hält hat Wallnöfer mit einem Messprotokoll bereits nachgewiesen. Du müsstest also beweisen das diese Messung falsch war.


Was du vielleicht meinst ist ein Sachmangel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung. Da ist dein Ansprechpartner aber in jedem Fall der Verkäufern, nicht der Hersteller.
Ausgehend von dem Installationsdatum das du im Profil angegeben hast bist du da aber auch schon in der Beweispflicht.


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Re: messpflicht

Beitrag von wasserrenner »

Ich denke mal das das Produkthaftungsgesetz genau das richtige dafür wäre: https://www.gesetze-im-internet.de/prodhaftg/
Es geht mir nicht um meinen Ofen oder um andere.Ist mir völlig egal was andere machen,aber wenn es so ist wie vom Threadersteller beschrieben sollte man auch mal die unzufriedenen Kunden/Betreiberseite in Betracht ziehen.
Wenn ein Produkt nicht das kann was im Datenblatt angegeben ist,dann ist das eben fehlerhaft.Punkt.
Hier wird ja schon fast eine Religion daraus macht und der Walltherm heilig gesprochen,das ist ja Wahnsinn.
Wenn die Kisten laufen und ihr seid zufrieden dann freut euch,so einfach ist das.Sollten andere Betreiber das anders sehen haben sie eben auch noch andere Möglichkeiten das zurecht zu rücken.
Also laßt mal die Kirche im Dorf und fünfe gerade sein.
Vielleicht kann das ein wenig Licht ins Dunkel bringen:
https://www.ihk-schleswig-holstein.de/b ... G-data.pdf
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JAU
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Re: messpflicht

Beitrag von JAU »

Vorweg:
wasserrenner hat geschrieben:Hier wird ja schon fast eine Religion daraus macht und der Walltherm heilig gesprochen,das ist ja Wahnsinn.
Ich hoffe das ist nicht der Ansatz von der sachlichen Diskussion hin zu persönlichen Angriffen.
wasserrenner hat geschrieben:Also laßt mal die Kirche im Dorf und fünfe gerade sein.
Das selbe gilt natürlich für dich.
Wenn andere das Problem so nicht sehen solltest du dich auch fragen ob deine Sicht der Dinge vielleicht falsch sein könnte. Insbesondere solltest du nicht erwarten das Vorwürfe kritiklos hingenommen werden.

Nun bist du freilich nicht der erste der hier seine Probleme mit dem Walli kund tut. Interessanter Weise konnte den meisten aber irgendwie geholfen werden...


Zur Sache selbst:
wasserrenner hat geschrieben:Wenn ein Produkt nicht das kann was im Datenblatt angegeben ist,dann ist das eben fehlerhaft.Punkt.
Da du ab dem Punkt sehr allgemein argumentierst möchte ich, ganz allgemein, erwidern: ein Datenblatt alleine ersetzt noch keine Bedienungsanleitung.
wasserrenner hat geschrieben:Ich denke mal das das Produkthaftungsgesetz genau das richtige dafür wäre: https://www.gesetze-im-internet.de/prodhaftg/
Da möchte ich deutlich widersprechen:
§1 (1) Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, [...]
Da steht nix von Funktion oder Gewährlesitung.

Etwas weiter:
[...]Im Falle der Sachbeschädigung gilt dies nur, wenn eine andere Sache als das fehlerhafte Produkt beschädigt wird[...]
D.h. das Produkt selbst ist bei der Bewertung des Sachschadens nicht enthalten.
wasserrenner hat geschrieben:Vielleicht kann das ein wenig Licht ins Dunkel bringen:
https://www.ihk-schleswig-holstein.de/b ... G-data.pdf
Ja, kann es. Gleich auf der ersten Seite:
Für Schäden am mangelhaften Produkt selbst ist das ProdHaftG aber
ausdrücklich nicht zuständig,

Grüße JAU
wasserrenner
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Re: messpflicht

Beitrag von wasserrenner »

Der Bruno Bosy hat es unter Sachmängelhaftung (Gewährleistung) ganz gut beschrieben.
http://www.bosy-online.de/Garantie-Gewa ... r%20Mangel

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